Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische

OVG Lüneburg

16.02.2005

7 ME 289/04; NuR 2005, 604

Sachverhalt

Niedersächsische Haupterwerbsfischer klagten gegen den bergrechtlich planfestgestellten Sandabbau im Küstengewässer der Nordsee. Nach Anordnung des sofortigen Vollzuges ersuchten sie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsbehelfe.

Beurteilung

§ 3 Abs.1 Seefischereigesetz oder Fangerlaubnisse ermöglichten öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienten mithin dem Interesse der Allgemeinheit an der Beschränkung des Fischfangs.

Entscheidung

Der Antrag hatte in erster Instanz wie auch im Beschwerdeverfahren keinen Erfolg.