Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Damwild Gericht VGH Mannheim Datum 27.07.1993 Aktenzeichen 5 S 104/93; NuR 1995, 81 Sachverhalt Der Kläger hatte die Errichtung eines Hochsitzes für die im Nebenerwerb betriebene Damtierhaltung erstrebt. Das betroffene Grundstück befand sich im Naturpark, in dem solche Handlungen erlaubnisfrei waren, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt wurden. Seine Klage war erfolglos geblieben. Beurteilung Das naturschutzrechtliche Privileg erfasste allein die „tägliche Wirtschaftsweise“ des Landwirts; es sollte ihm ermöglicht werden, seine Nutzung im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Nicht privilegiert werden sollten Veränderungen, die nur die Effektivität der Nutzung steigern sollten. Entscheidung Die Berufung hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht