Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Damwild

VGH Mannheim

27.07.1993

5 S 104/93; NuR 1995, 81

Sachverhalt

Der Kläger hatte die Errichtung eines Hochsitzes für die im Nebenerwerb betriebene Damtierhaltung erstrebt. Das betroffene Grundstück befand sich im Naturpark, in dem solche Handlungen erlaubnisfrei waren, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt wurden. Seine Klage war erfolglos geblieben.

Beurteilung

Das naturschutzrechtliche Privileg erfasste allein die „tägliche Wirtschaftsweise“ des Landwirts; es sollte ihm ermöglicht werden, seine Nutzung im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Nicht privilegiert werden sollten Veränderungen, die nur die Effektivität der Nutzung steigern sollten.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg.