Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Dam-, Muffel-Rot-, Sch-warz-wild

VGH Mannheim

15.11.1994

5 S 1169/93; NuR 1995, 356

Sachverhalt

Der Kläger hatte auf einer Waldfläche ein Freigehege für Dam-, Muffel-, Rot- und Schwarzwild eingerichtet. Die Errichtung des Geheges war in Abstimmung mit der Gemeinde und dem Forstamt erfolgt, ohne dass eine förmliche forstrechtliche Zulassung ausgesprochen wurde. Im Pachtvertrag war eine Schadensersatzregelung getroffen worden. Nach Feststellung überhöhten Wildverbisses wurden dem Kläger Auflagen erteilt, die Gehegebesetzung zu verringern und ein Gehege zu sanieren.

Beurteilung

Die Klausel, der Pächter verpflichte sich zum Ersatz größerer Schäden, bewirkte zwar einen Ausgleich für die Verringerung des wirtschaftlichen Nutzens. Beeinträchtigungen der sonstigen Wohlfahrtsfunktionen des Waldes hingegen wurden in keiner Weise kompensiert. Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Forstverwaltung blieben somit im öffentlichen Interesse bestehen.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.