Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Amphibien, Pferde, Hunde

VGH Mannheim

27.02.1995

5 S 1281/94; NuR 1995, 462

Sachverhalt

Ein Reitverein klagte gegen die Untersagung der Durchführung einer Schleppjagd. Die Veranstaltung sollte mit 40-80 Pferden und Reitern, die einer Meute von 24 Hunden folgten, stattfinden, sowie etwa 100 Zuschauern, die auf den Anhängern von 3-4 Traktoren die Jagd begleiten sollten. Als Begründung wurde die Beeinträchtigung von Biotopen mit guter bis sehr guter Wertigkeit durch Trittschäden und eine Beunruhigung freilebender Tiere genannt. Eines der betroffenen Biotope stellte ein bedeutender Laichplatz für Amphibien dar.

Beurteilung

Das Betretungsrecht auch der nicht als Biotop anerkannten Landschaft fand dort eine Grenze, wo der Gemeingebrauch überschritten wurde. Die Durchführung einer Schleppjagd in diesem Umfang diente in erster Linie sportlichen und kommerziellen Zwecken. Da das Betreten nicht mehr der reinen Erholung diente, war es nicht mehr von dem Recht auf Erholung in Natur und Landschaft gedeckt.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.