Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Wild Gericht BVerwG Datum 23.11.1995 Aktenzeichen 4 B 209/95; NuR 1996, 350 Sachverhalt Die Baugenehmigung für die Nutzung einer Jagdhütte wurde auf die Nutzung durch einen bestimmten Jagdpächter beschränkt. Die Genehmigung endete damit (spätestens) mit Beendigung des Jagdpachtvertrages dieser Person. Beurteilung Die landesbaurechtlich beschränkte Genehmigung verstieß nicht gegen Bundesrecht. Die Privilegierung des vorherigen Jagdpächters beruhte darauf, dass er nicht im Jagdbezirk oder dessen Nähe wohnte. Diese Voraussetzung erfüllte der spätere Pächter nicht. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht