Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Wild

BVerwG

23.11.1995

4 B 209/95; NuR 1996, 350

Sachverhalt

Die Baugenehmigung für die Nutzung einer Jagdhütte wurde auf die Nutzung durch einen bestimmten Jagdpächter beschränkt. Die Genehmigung endete damit (spätestens) mit Beendigung des Jagdpachtvertrages dieser Person.

Beurteilung

Die landesbaurechtlich beschränkte Genehmigung verstieß nicht gegen Bundesrecht. Die Privilegierung des vorherigen Jagdpächters beruhte darauf, dass er nicht im Jagdbezirk oder dessen Nähe wohnte. Diese Voraussetzung erfüllte der spätere Pächter nicht.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.