Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Federwild Gericht VGH München Datum 05.03.1996 Aktenzeichen 9 N 92.3498; NuR 1996, 617 Sachverhalt Der Pächter eines in einem Naturschutzgebiet befindlichen Staatsjagdreviers wandte sich gegen das Verbot der Jagd auf Federwild, ausgenommen Fasane, durch die Schutzgebietsverordnung. Beurteilung Die Antragsbefugnis war nicht deshalb ausgeschlossen, weil die naturschutzrechtlichen Beschränkungen bereits durch den Pachtzins abgegolten gewesen wären. Die Rast- und Ruheplatzfunktion für geschützte Wasser- und Watvögel des in das Naturschutzgebiet einbezogenen Altwasserbereichs rechtfertigte das zeitlich unbefristete Verbot der Jagd auf Federwild. Entscheidung Der Normenkontrollantrag war zulässig, aber unbegründet. Zurück zur Übersicht