Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Wiesen-, Wat- und Wasservögel, Fischotter

OVG Schleswig

26.03.1997

1 K 12/94; NuR 1998, 684

Sachverhalt

Die Eigentümer und Jagdpächter wandten sich gegen die Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet. Sie brachten vor, der Schutz des Gebietes sei nicht erforderlich gewesen.

Beurteilung

Die Erforderlichkeit der Ausweisung als Naturschutzgebiet bedurfte keiner besonderen oder gar konkreten Gefahrensituation. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes konnte ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie auch vorbeugend mögliche Gefahren ausschloss. Schutzgebietsausweisungen sollten auch Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Situationen ermöglichen. Die Beschränkung der Jagd auf den Jagdschutz und Einschränkungen bezüglich der Fallenjagd mit Totschlagfallen, die Errichtung von geschlossenen Hochsitzen oder Jagdhütten und des Anlegens von Wildäckern, Äsungsflächen und Fütterungseinrichtungen zum Schutz des Moores als Lebensraum war rechtmäßig.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.