Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Wiesen-, Wat- und Wasservögel, Fischotter Gericht OVG Schleswig Datum 26.03.1997 Aktenzeichen 1 K 12/94; NuR 1998, 684 Sachverhalt Die Eigentümer und Jagdpächter wandten sich gegen die Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet. Sie brachten vor, der Schutz des Gebietes sei nicht erforderlich gewesen. Beurteilung Die Erforderlichkeit der Ausweisung als Naturschutzgebiet bedurfte keiner besonderen oder gar konkreten Gefahrensituation. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes konnte ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie auch vorbeugend mögliche Gefahren ausschloss. Schutzgebietsausweisungen sollten auch Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Situationen ermöglichen. Die Beschränkung der Jagd auf den Jagdschutz und Einschränkungen bezüglich der Fallenjagd mit Totschlagfallen, die Errichtung von geschlossenen Hochsitzen oder Jagdhütten und des Anlegens von Wildäckern, Äsungsflächen und Fütterungseinrichtungen zum Schutz des Moores als Lebensraum war rechtmäßig. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht