Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Hund Gericht OVG Magdeburg Datum 13.01.1998 Aktenzeichen B 2 409/96; NuR 1999, 231 Sachverhalt Der Antragsteller wurde rechtskräftig wegen vorsätzlichen Tötens eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) verurteilt. Er hatte nach den Feststellungen des Strafgerichts von seinem Grundstück aus tagsüber mit einer nicht näher feststellbaren Schusswaffe einen auf der anderen Straßenseite herumstreunenden Hund erschossen. Beurteilung Wegen der Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen besaß der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz. Es traten also nachträglich Tatsachen ein, die zur Versagung hätten führen müssen. Somit war eine waffenrechtliche Erlaubnis oder Zulassung zu widerrufen. Entscheidung Der Antrag blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht