Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Hund

OVG Magdeburg

13.01.1998

B 2 409/96; NuR 1999, 231

Sachverhalt

Der Antragsteller wurde rechtskräftig wegen vorsätzlichen Tötens eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) verurteilt. Er hatte nach den Feststellungen des Strafgerichts von seinem Grundstück aus tagsüber mit einer nicht näher feststellbaren Schusswaffe einen auf der anderen Straßenseite herumstreunenden Hund erschossen.

Beurteilung

Wegen der Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen besaß der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz. Es traten also nachträglich Tatsachen ein, die zur Versagung hätten führen müssen. Somit war eine waffenrechtliche Erlaubnis oder Zulassung zu widerrufen.

Entscheidung

Der Antrag blieb ohne Erfolg.