Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Wild

VGH Mannheim

14.01.1999

5 S 1357/97; NuR 2000, 97 (VG Stuttgart)

Sachverhalt

Ein italienischer Staatsangehöriger, der im Besitz eines italienischen Jagdscheines war, war 10 Monate lang Inhaber eines Ausländer- Jagdscheines. Die Verlängerung wurde ihm mit der Begründung versagt, ihm könnten lediglich einer oder mehrere Tagesjagdscheine ausgestellt werden.

Beurteilung

Nach den Richtlinien des Ministeriums für den Ländlichen Raum konnten nur solchen Ausländern Jagdscheine ohne Ablegung einer deutschen Jägerprüfung erteilt werden, die sich einer der deutschen Jägerprüfung vergleichbaren Prüfung unterzogen hatten. Als solche anerkannt waren die österreichische, schwedische und einige der Prüfungen in bestimmten Kantonen der Schweiz. Ausländer dürften nicht besser gestellt werden, indem sie die Befähigungs- und Kenntnisnachweise nicht erbringen mussten.

Entscheidung

Die Klage blieb erfolglos.