Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Wild Gericht VGH Mannheim Datum 14.01.1999 Aktenzeichen 5 S 1357/97; NuR 2000, 97 (VG Stuttgart) Sachverhalt Ein italienischer Staatsangehöriger, der im Besitz eines italienischen Jagdscheines war, war 10 Monate lang Inhaber eines Ausländer- Jagdscheines. Die Verlängerung wurde ihm mit der Begründung versagt, ihm könnten lediglich einer oder mehrere Tagesjagdscheine ausgestellt werden. Beurteilung Nach den Richtlinien des Ministeriums für den Ländlichen Raum konnten nur solchen Ausländern Jagdscheine ohne Ablegung einer deutschen Jägerprüfung erteilt werden, die sich einer der deutschen Jägerprüfung vergleichbaren Prüfung unterzogen hatten. Als solche anerkannt waren die österreichische, schwedische und einige der Prüfungen in bestimmten Kantonen der Schweiz. Ausländer dürften nicht besser gestellt werden, indem sie die Befähigungs- und Kenntnisnachweise nicht erbringen mussten. Entscheidung Die Klage blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht