Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Schalenwild

OVG Koblenz

07.07.1999

8 A 10320/99; NuR 2000, 45

Sachverhalt

Der Inhaber eines Eigenjagdbezirkes wandte sich dagegen, dass er zum Füttern des Rotwildes in seinem Jagdrevier im November und Dezember eines jeden Jahres einer Genehmigung bedurfte. Er beabsichtigte mit der Fütterung, den Wildschaden, den er auf die lagebedingte Rotwildkonzentration in seinem Revier zurückführte, zu verringern. Die Klage war erfolglos.

Beurteilung

Nach der jagdpolitischen Entscheidung des Landesjagdgesetzgebers sollte das vom Kläger angestrebte Ziel in erster Linie durch die Abschussregelung bzw. Abschusserhöhung erreicht werden. Durch das grundsätzliche Fütterungsverbot sollte eine Konzentration des Wildes und der damit verbundenen Wildschäden in einzelnen Jagdbezirken zugunsten einer groß-flächigeren Erschließung des Lebensraumes des Wildes vermieden werden.

Entscheidung

Die Berufung blieb ohne Erfolg.