Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Waldohreule

VG Stuttgart

10.11.2000

6 K 2297/00; NuR 2001, 353

Sachverhalt

Eine Kreisjägervereinigung erstrebte eine Ausnahmegenehmigung zur Präparation einer Waldohreule und zur Verwendung derselben zu Ausbildungszwecken im Lehrgang für Jungjäger. Der Lehrgangsleiter habe eine tote Waldohreule gefunden.

Beurteilung

Das Gericht führte aus, ein Stopfpräparat einer Waldohreule sei in der Umgebung in einem Museum vorhanden und könne dort auch ausgeliehen werden. Somit sei es den Jungjägern mit geringem Aufwand möglich, Präparate der geschützten Tierarten in prüfungsrelevanter Weise zu studieren. Das tote Tier musste bei der Bezirksstelle für Naturschutz abgegeben werden.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.