Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Waldohreule Gericht VG Stuttgart Datum 10.11.2000 Aktenzeichen 6 K 2297/00; NuR 2001, 353 Sachverhalt Eine Kreisjägervereinigung erstrebte eine Ausnahmegenehmigung zur Präparation einer Waldohreule und zur Verwendung derselben zu Ausbildungszwecken im Lehrgang für Jungjäger. Der Lehrgangsleiter habe eine tote Waldohreule gefunden. Beurteilung Das Gericht führte aus, ein Stopfpräparat einer Waldohreule sei in der Umgebung in einem Museum vorhanden und könne dort auch ausgeliehen werden. Somit sei es den Jungjägern mit geringem Aufwand möglich, Präparate der geschützten Tierarten in prüfungsrelevanter Weise zu studieren. Das tote Tier musste bei der Bezirksstelle für Naturschutz abgegeben werden. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht