Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Rehwild und Kitze Gericht VGH München Datum 14.02.2002 Aktenzeichen 19 ZS 01.2356; NuR 2003, 105 Sachverhalt Der Antragsteller wurde aufgefordert, Unterkiefer des von ihm erlegten Rehwildes und von Kitzen als Nachweis des Abschusses vorzulegen. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Innerhalb der Hegegemeinschaft mit insgesamt 19 Jagdrevieren wurde allein das Gemeinschaftsjagdrevier des Antragstellers herausgegriffen. Beurteilung Der Zweck, die jährlich anzulegende Streckenliste auf Richtigkeit zu überprüfen, konnte mit der Maßnahme zwar verfolgt werden. Es konnte jedoch nicht dargelegt werden, dass die Anordnung von Zwischenmeldungen nicht gleich wirksam gewesen wäre. Zudem hatte die Behörde keine Verdachtsmomente dargelegt, die die Anordnung allein dem Kläger gegenüber rechtfertigen konnten. Entscheidung Die Beschwerde war zuzulassen. Zurück zur Übersicht