Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Rehwild und Kitze

VGH München

14.02.2002

19 ZS 01.2356; NuR 2003, 105

Sachverhalt

Der Antragsteller wurde aufgefordert, Unterkiefer des von ihm erlegten Rehwildes und von Kitzen als Nachweis des Abschusses vorzulegen. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Innerhalb der Hegegemeinschaft mit insgesamt 19 Jagdrevieren wurde allein das Gemeinschaftsjagdrevier des Antragstellers herausgegriffen.

Beurteilung

Der Zweck, die jährlich anzulegende Streckenliste auf Richtigkeit zu überprüfen, konnte mit der Maßnahme zwar verfolgt werden. Es konnte jedoch nicht dargelegt werden, dass die Anordnung von Zwischenmeldungen nicht gleich wirksam gewesen wäre. Zudem hatte die Behörde keine Verdachtsmomente dargelegt, die die Anordnung allein dem Kläger gegenüber rechtfertigen konnten.

Entscheidung

Die Beschwerde war zuzulassen.