Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Wasservögel

OVG Schleswig

13.06.2002

1 K 3/01; NuR 2003, 380

Sachverhalt

Durch eine Naturschutzverordnung wurde für ein Feuchtgebiet von gesamtstaatlich-repräsentativer und internationaler Bedeutung u. a. die Jagd auf Wasservögel ausnahmslos verboten. Hiergegen wandten sich die Jagdpächter.

Beurteilung

Zu dem geschützten Landschaftsbild gehörten auch die für diese Landschaft typischen Vogelschwärme. Die Vermehrung einiger Vogelarten in den letzten Jahren macht die Verordnung nicht rechtswidrig, da auch wachsende Bestände durch das Naturschutzrecht effektiv geschützt werden durften. Eine Schutzausweisung für bestimmte Tier- oder Pflanzenarten setzte nicht voraus, dass die Arten gefährdet waren.

Entscheidung

Der Normenkontrollantrag war unbegründet.