Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Kormorane, Fische

VG Schleswig

17.06.2002

1 A 229/00; NuR 2002, 633

Sachverhalt

Der Pächter eines Sees beantragte die Erteilung einer Genehmigung zur Gelegezerstörung von Kormorangelegen sowie die Erteilung einer Abschussgenehmigung von seines Erachtens erforderlichen bis zu 100 Kormoranen durch den Jagdberechtigten. Die Anträge wurden abgelehnt.

Beurteilung

§ 43 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 BNatSchG. Der drohende erhebliche Schaden müsste sich auf einen gesamten Zweig der Volkswirtschaft beziehen, so dass in Bezug auf die Fischereiwirtschaft die Beeinträchtigung des Aneignungsrechts eines einzelnen Fischereiberechtigten zur Gewährung einer Ausnahme nicht ausreichend war. Bei einer Befischung im Rahmen der Freizeiterholung war ein Schaden nicht bezifferbar.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.