Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Blesshühner Gericht OVG Schleswig Datum 12.08.2004 Aktenzeichen 1 KN 27/03; NuR 2005, 269 Sachverhalt Der Antragsteller wandte sich im Parallelverfahren gegen die Aufhebung von Jagdzeiten für Blesshühner. Beurteilung § 2 Nr. 7 Jagdzeitenverordnung. Die Rote Liste der Brutvögel führte Blesshühner unter den nicht gefährdeten Arten auf. Der Seeadlerbestand hatte auch ohne Vollschonung der nahrungsökologisch bedeutungsvollen Blesshühner zugenommen. Landesspezifische Gründe standen dem Antragsgegner für die Aufhebung nicht zur Seite. Entscheidung Der Normenkontrollantrag hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht