Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Blesshühner

OVG Schleswig

12.08.2004

1 KN 27/03; NuR 2005, 269

Sachverhalt

Der Antragsteller wandte sich im Parallelverfahren gegen die Aufhebung von Jagdzeiten für Blesshühner.

Beurteilung

§ 2 Nr. 7 Jagdzeitenverordnung. Die Rote Liste der Brutvögel führte Blesshühner unter den nicht gefährdeten Arten auf. Der Seeadlerbestand hatte auch ohne Vollschonung der nahrungsökologisch bedeutungsvollen Blesshühner zugenommen. Landesspezifische Gründe standen dem Antragsgegner für die Aufhebung nicht zur Seite.

Entscheidung

Der Normenkontrollantrag hatte Erfolg.