Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Vögel Gericht EuGH Datum 09.12.2004 Aktenzeichen C 79/03; NuR 2006, 95 Sachverhalt Das Königreich Spanien duldete im Gebiet der Gemeinschaft Valencia die Jagd mit Leimruten mittels der unter der Bezeichnung „Parany“ bekannten Methode. Der „Parany“ bestand aus einem Gestell von Leimruten, das in einem Baum angebracht wurde, in den die bejagten Vögel mit Lockpfeifen gelockt wurden. Bei der Berührung einer Leimrute verlor der Vogel im Allgemeinen seine Fähigkeit zu fliegen und konnte von einem Jäger gefangen und getötet werden. Beurteilung Bei der Drosseljagd mit Hilfe von Leimruten war es unstreitig nicht möglich, den Fang anderer Vögel als Drosseln abzuwenden. Es handelte sich dabei also um eine nichtselektive Fangmethode, ungeachtet der Tatsache, dass die Jäger zur Säuberung und Freilassung der anderen Vögel verpflichtet waren. Die Jagd mit dem „Parany“ fiel also unter das Verbot des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht