Urteil: Details

Öffentliches Recht

Pferde

Pferde

BVerwG

03.09.1990

4 N 1/88, 4 N 2/88; NVwZ 1991, 472

Sachverhalt

Das vorlegende Normenkontrollgericht erbat die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die landesnaturschutzrechtlichen Regelungen über die Kennzeichnung von Reitpferden und über die Führung eines „Reitbuches“ mit den bundesrechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr und über das Betreten des Waldes und der Flur vereinbar waren.

Beurteilung

Die bundesrechtlichen Vorschriften über den Straßenverkehr schlossen eine naturschutzrechtliche Pflicht zur Kennzeichnung von Reitpferden nicht aus. Die Länder hatten das Recht zur Regelung des Betretens als auch der Beschränkung der Betretungsrechte. Hierunter fiel insbesondere die Kennzeichnungspflicht der Pferde.

Entscheidung

Der Normenkontrollantrag führte nicht zur Aufhebung der fraglichen Normen.