Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht BayVerfGH Datum 17.03.1993 Aktenzeichen 13-VII-91; NuR 1995, 401 Sachverhalt Die Klage wandte sich gegen eine Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden, wonach der Pferdehalter verpflichtet war, Namen und Adressen von Personen, denen er seine Pferde zum Reiten überlässt, vorher festzustellen, aufzubewahren und ggf. der zuständigen Behörde mitzuteilen. Beurteilung Neben der Kennzeichnung der Pferde ist die fragliche Regelung dazu bestimmt, den Zweck der Kennzeichnungspflicht auch dann zu sichern, wenn der Pferdehalter nicht selbst reitet. Das Fehlen einschlägiger Vorschriften für andere Personengruppen wie Bootfahrer, Windsurfer und Mountainbiker verbietet nicht die Reglementierung hinsichtlich der Reiter, da es Sache des für den jeweiligen Sachbereich zuständigen Normgebers ist, die Erforderlichkeit von Sanktionierungen zu prüfen. Entscheidung Die Klage war unbegründet. Zurück zur Übersicht