Urteil: Details

Öffentliches Recht

Pferde

Pferde

BayVerfGH

17.03.1993

13-VII-91; NuR 1995, 401

Sachverhalt

Die Klage wandte sich gegen eine Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden, wonach der Pferdehalter verpflichtet war, Namen und Adressen von Personen, denen er seine Pferde zum Reiten überlässt, vorher festzustellen, aufzubewahren und ggf. der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Beurteilung

Neben der Kennzeichnung der Pferde ist die fragliche Regelung dazu bestimmt, den Zweck der Kennzeichnungspflicht auch dann zu sichern, wenn der Pferdehalter nicht selbst reitet. Das Fehlen einschlägiger Vorschriften für andere Personengruppen wie Bootfahrer, Windsurfer und Mountainbiker verbietet nicht die Reglementierung hinsichtlich der Reiter, da es Sache des für den jeweiligen Sachbereich zuständigen Normgebers ist, die Erforderlichkeit von Sanktionierungen zu prüfen.

Entscheidung

Die Klage war unbegründet.