Urteil: Details

Öffentliches Recht

Pferde

Pferde

OVG Frankfurt/O

05.12.1996

4 D 27/96.NE; NuR 1997, 562

Sachverhalt

Die Antragstellerin wandte sich gegen die Reitverordnung, wonach auch das Führen von Reittieren im Wald außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwege verboten war.

Beurteilung

Bei dem Führen eines Pferdes handelte es sich nicht um eine selbständige Betätigungsform im Sinne eines „aliud“, sondern um einen integralen Bestandteil des Reitvorgangs. Die besonderen Gefahren, die von einem scheuenden Pferd ausgingen, unterschieden sich in den beiden Fällen nicht wesentlich.

Entscheidung

Der Normenkontrollantrag hatte keinen Erfolg.