Urteil: Details

Öffentliches Recht

Pferde

Pferde

VGH München

26.03.2001

9 B 96.1129; NuR 2001, 527

Sachverhalt

Die Kläger hielten Pferde auf ihrem vom Nationalpark umschlossenen Grundstück. Sie erhielten auf Antrag eine Befreiung von dem Reitverbot auf zwei dem öffentlichen Verkehr und Reiten nicht gewidmeten Wegen, um den Nationalpark nach West und Süd durchqueren und verlassen zu können. Weitergehende Anträge auf Befreiung oder Ausweisung von Reitwegen wurden abgelehnt. Widerspruch und Klage blieben erfolglos.

Beurteilung

Die Einschränkung des Reitsports in Nationalparks entsprach höherrangigem Recht, da die Sondernutzung auf Interessen der anderen Erholungssuchenden Rücksicht zu nehmen hatte. Die Klage auf Widmung weiterer Wege für den Reitverkehr wurde abgelehnt, da zuvor kein Antrag bei der zuständigen Nationalparkverwaltung gestellt wurde.

Entscheidung

Der Feststellungsantrag sowie die hilfsweise erhobene Klage wurden als unbegründet zurückgewiesen.