Urteil: Details

Öffentliches Recht

Pferde

Pferde

BayVerfGH

18.11.2002

3-VII-01; BayVBl 2003, 269

Sachverhalt

Durch Verordnung über ein Naturschutzgebiet wurde das Reiten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege sowie außerhalb besonders gekennzeichneter und festgelegter Wege untersagt.

Beurteilung

Art. 7 Abs. 3 S. 2, 4 Bayerisches NatSchG. Das Betretungsrecht unterlag den Beschränkungen zum Schutz des Naturschutzgebietes. Selbst wenn ein „Grundrecht auf Reiten“ anzuerkennen war, so ergaben sich dessen Beschränkungen doch aus dem Zweck der Norm.

Entscheidung

Die Klage war unbegründet.