Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht BayVerfGH Datum 28.06.2005 Aktenzeichen 84-VI-04; NVwZ 2005, 1419 Sachverhalt Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen ein Urteil, mit dem der Beschwerdeführer die Nutzung bestimmter ungewidmeter Wege der Stadt Augsburg für geführte Gruppenausritte untersagt wurde. Beurteilung Das Grundrecht auf Naturgenuss (Art. 141 Abs. 3 S. 1 und 2 BV) gewährleistete nicht die Benutzung privater Waldwege für gewerblich geführte Gruppenausritte. Die Erwartung der Betreiber eines gewerblichen Reiterhofes, die im Umkreis des Hofes gelegenen Waldwege könnten auf Dauer unentgeltlich genutzt werden, genoss als bloße Erwerbschance nicht den Schutz eines Eigentumsgrundrechts. Entscheidung Die Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht