Urteil: Details

Strafrecht

Tiertransporte

exotische und heimische Kleintiere

BVerfG

02.10.1973

1 BvR 477/72; BVerfGE 36, 47

Sachverhalt

Händler von exotischen und heimischen Kleintieren wandten sich gegen das Verbot des § 3 Nr. 9 TierSchG, wonach der Nachnahmeversand von Tieren verboten sei.

Beurteilung

Das Verbot belastete die Beschwerdeführer nach eigenem Vortrag erheblich und veranlasste sie zur Aufgabe einer Sparte ihres breiten Geschäftsbereichs. Zwar waren die Beschwerdeführer zur Fortführung ihrer Tätigkeit nicht zwingend auf die beschriebene Versendungsart angewiesen, dennoch handelte es sich bei dem Verbot für einen Teil ihres Geschäftsbereiches um eine Beschränkung der Berufsausübung. Die Beschwerdeführer versandten ihre Tiere in auffallend gekennzeichneten Kisten mit dem Hinweis, dass sie lebende Tiere enthielten. Es wurde reichlich Futter und Wasser beigegeben. Zudem wurden die Sendungen nur so aufgegeben, dass der Empfänger die Tiere innerhalb eines halben Tages erhielt. Da in der Norm keine Berücksichtigung fand, ob die Tiere bei einer Sendung tatsächlich Schmerzen oder Leiden in nennenswertem Ausmaß zu ertragen hatten, war ein umfassendes Verbot dieser Versandmethode unverhältnismäßig.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg