Urteil: Details

Strafrecht

sonstige

Tiere

EuGH

23.02.1988

Rs 68/86; NJW 1989, 1425

Sachverhalt

Das Vereinigte Königreich hat eine Klage auf Nichtigerklärung der EG-Richtlinie zum Verbot des Gebrauchs bestimmter Stoffe mit hormonaler Wirkung im Tierbereich erhoben.

Beurteilung

Die Rechtsgrundlage der Richtlinie war ausreichend, sie war hinreichend begründet und musste nicht ausdrücklich auf die zu ihr erfolgten Vorarbeiten Bezug nehmen. Der Rat hatte sich nicht durch einen vorherigen Beschluss zu einer einstimmigen Beschlussfassung verpflichten können, da die Grundsätze über die Willensbildung im Vertrag festgelegt waren und nicht zur Disposition der Organe standen. Der Rat hatte jedoch im schriftlichen Verfahren nicht das Einverständnis aller Ratsmitglieder eingeholt, damit gegen Art. 6 Abs. 1 seiner Geschäftsordnung verstoßen und wesentliche Formvorschriften missachtet.

Entscheidung

Die Richtlinie war für nichtig zu erklären, die Klage war somit begründet.