Urteil: Details

Strafrecht

Rinder

Kälber

OVG Münster

11.11.1988

13 B 2836/88; NJW 1989, 732

Sachverhalt

Der Antragsgegner hatte durch Ordnungsverfügung die Sicherstellung und Tötung der im Besitz des Antragstellers befindlichen Kälber angeordnet mit der Begründung, sie seien unerlaubt mit Hormonen behandelt worden. Der dagegen gerichtete Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hatte vor dem VG Erfolg.

Beurteilung

Bezüglich der hormonbehandelten Kälber bestand eine konkrete rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zu deren Export. Bei summarischer Prüfung erschien deshalb die Anordnung zur Tötung der Tiere unverhältnismäßig.

Entscheidung

Die Beschwerde des Antragsgegners wies das OVG zurück.