Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Rinder Tier Kälber Gericht OVG Münster Datum 11.11.1988 Aktenzeichen 13 B 2836/88; NJW 1989, 732 Sachverhalt Der Antragsgegner hatte durch Ordnungsverfügung die Sicherstellung und Tötung der im Besitz des Antragstellers befindlichen Kälber angeordnet mit der Begründung, sie seien unerlaubt mit Hormonen behandelt worden. Der dagegen gerichtete Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hatte vor dem VG Erfolg. Beurteilung Bezüglich der hormonbehandelten Kälber bestand eine konkrete rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zu deren Export. Bei summarischer Prüfung erschien deshalb die Anordnung zur Tötung der Tiere unverhältnismäßig. Entscheidung Die Beschwerde des Antragsgegners wies das OVG zurück. Zurück zur Übersicht