Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Rinder Tier Kälber Gericht OVG Münster Datum 24.01.1989 Aktenzeichen 13 B 3179/88; NJW 1989, 1691 Sachverhalt Der Antragstellers, ein eingetragener Tierschutzverein, hatte das Eigentum an hormonverseuchten Kälbern erworben, deren Tötung angeordnet worden war. Er wandte sich im Eilverfahren gegen die Tötungsanordnung. Beurteilung Die Gefahr, dass das Fleisch der hormonverseuchten Kälber in den Lebensmittelhandel gelangte, bestand dadurch, dass das Eigentum an ihnen an den Tierschutzverein übergegangen war, nicht mehr in dem nach den gesetzlichen Regelungen erforderlichen Maße. Die Anordnung ihrer Tötung war deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Entscheidung Der Antragsteller hatte mit seinem Begehren überwiegend Erfolg. Zurück zur Übersicht