Urteil: Details

Strafrecht

Rinder

Kälber

OVG Münster

24.01.1989

13 B 3179/88; NJW 1989, 1691

Sachverhalt

Der Antragstellers, ein eingetragener Tierschutzverein, hatte das Eigentum an hormonverseuchten Kälbern erworben, deren Tötung angeordnet worden war. Er wandte sich im Eilverfahren gegen die Tötungsanordnung.

Beurteilung

Die Gefahr, dass das Fleisch der hormonverseuchten Kälber in den Lebensmittelhandel gelangte, bestand dadurch, dass das Eigentum an ihnen an den Tierschutzverein übergegangen war, nicht mehr in dem nach den gesetzlichen Regelungen erforderlichen Maße. Die Anordnung ihrer Tötung war deshalb nicht mehr gerechtfertigt.

Entscheidung

Der Antragsteller hatte mit seinem Begehren überwiegend Erfolg.