Urteil: Details

Strafrecht

Zucht / Handel

Pferde

BVerfG

12.10.1995

1 BvR 1938/93; NJW 1996, 1203

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer verlangte von der zuständigen Zuchtorganisation, einen Hengst, eine Stute und ein Fohlen in besondere Abteilungen ihres Zuchtbuches einzutragen. Diese Abteilungen wurden eingerichtet, um dort Tiere zu führen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Zuchtvoraussetzungen erfüllten. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Beurteilung

Privatrechtliche Beziehungen eines Vereins zu anderen Privatrechtssubjekten waren nicht anders zu beurteilen als entsprechende Beziehungen unter natürlichen Personen. Die Zufügung eines unzulässigen Wettbewerbsnachteils wurde deshalb nicht durch die Vereinsautonomie ausgeschlossen. Der Verein hätte seine Vereinsstandards durch Übernahme in das amtliche Zuchtbuch nicht mit dem Schein der Amtlichkeit ausstatten dürfen. In dieser unterlassenen Prüfung in dem angefochtenen Urteil lag eine Verletzung des Beschwerdeführers in Art. 12 Abs. 1 GG.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde hatte zum Teil Erfolg.