Urteil: Details

Strafrecht

sonstige

Hennen

EuGH

19.10.1995

C 128 / 94; NuR 1996, 372; NJW 1996, 113

Sachverhalt

Der betroffene Landwirt hielt Legehennen in Käfigbatterien. Er hatte im Ausgangsverfahren geltend gemacht, die deutsche Verordnung verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, weil sie größere Mindestkäfigbodenflächen verlange, als in der Richtlinie selbst vorgeschrieben war. Das BVerwG hat beim EuGH die Frage nach Auslegung der Richtlinie 88/166/EWG zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Beurteilung

Richtlinie 88/166/EWG. Zwar müssten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die neu gebauten und alle zum ersten Mal in Benutzung genommenen Käfige zum Schutz der Legehennen in Käfigbatterien den Mindestanforderungen genügen. Andererseits sei den Mitgliedstaaten nicht verboten, in Bezug auf die Käfigbodenfläche für Legehennen strengere nationale Vorschriften zu erlassen.

Entscheidung

Urteil