Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie sonstige Tier Hennen Gericht EuGH Datum 19.10.1995 Aktenzeichen C 128 / 94; NuR 1996, 372; NJW 1996, 113 Sachverhalt Der betroffene Landwirt hielt Legehennen in Käfigbatterien. Er hatte im Ausgangsverfahren geltend gemacht, die deutsche Verordnung verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, weil sie größere Mindestkäfigbodenflächen verlange, als in der Richtlinie selbst vorgeschrieben war. Das BVerwG hat beim EuGH die Frage nach Auslegung der Richtlinie 88/166/EWG zur Vorabentscheidung vorgelegt. Beurteilung Richtlinie 88/166/EWG. Zwar müssten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die neu gebauten und alle zum ersten Mal in Benutzung genommenen Käfige zum Schutz der Legehennen in Käfigbatterien den Mindestanforderungen genügen. Andererseits sei den Mitgliedstaaten nicht verboten, in Bezug auf die Käfigbodenfläche für Legehennen strengere nationale Vorschriften zu erlassen. Entscheidung Urteil Zurück zur Übersicht