Urteil: Details

Strafrecht

Baurecht

Strauße

VGH Kassel

29.11.1995

3 TG 3273/95; NuR 1996, 411

Sachverhalt

Der Antragstellerin wurde die Nutzung ihres Grundstückes als Straußengehege wegen fehlender Genehmigung untersagt. Dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches hatte Erfolg.

Beurteilung

Strauße kamen auch in Freiheit vor und waren damit wildlebende Tiere. Die Gehegegenehmigung diente der Überprüfung der Einschränkungen bei den zugelassenen Verwendungszwecken und Verfügungsmöglichkeiten, aber auch der Herkunft einzelner Tiere häufig vom Aussterben bedrohter Tierarten. Der ungenehmigte, aber genehmigungsbedürftige Gehegebetrieb rechtfertigte somit schon wegen der formellen Illegalität ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot, zumal der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht worden ist.

Entscheidung

Die Beschwerde des Antragsgegners hatte Erfolg.