Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Baurecht Tier Strauße Gericht VGH Kassel Datum 29.11.1995 Aktenzeichen 3 TG 3273/95; NuR 1996, 411 Sachverhalt Der Antragstellerin wurde die Nutzung ihres Grundstückes als Straußengehege wegen fehlender Genehmigung untersagt. Dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches hatte Erfolg. Beurteilung Strauße kamen auch in Freiheit vor und waren damit wildlebende Tiere. Die Gehegegenehmigung diente der Überprüfung der Einschränkungen bei den zugelassenen Verwendungszwecken und Verfügungsmöglichkeiten, aber auch der Herkunft einzelner Tiere häufig vom Aussterben bedrohter Tierarten. Der ungenehmigte, aber genehmigungsbedürftige Gehegebetrieb rechtfertigte somit schon wegen der formellen Illegalität ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot, zumal der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht worden ist. Entscheidung Die Beschwerde des Antragsgegners hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht