Urteil: Details

Strafrecht

Zucht / Handel

Schweine

VGH München

03.11.1997

19 B 94/1174; AgrarR 1998, 126

Sachverhalt

Der Kläger, ein Verband von Schweinezüchtern, begehrte die (weitere) Anerkennung als Züchtervereinigung nach dem TierZG. Seine Anerkennung sollte nach dem vorangegangenen Anerkennungsbescheid enden mit der Anerkennung einer bayernweit tätigen Nachfolgeorganisation als Züchtervereinigung. Die Anerkennung wurde versagt, weil die Zuchtpopulation der Verbandsbetriebe zu klein sei, um Zuchtprogramme durchführen zu können, die einen im Vergleich zu anerkannten Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen vergleichbaren Zuchtfortschritt garantierten. Das VG gab der Klage statt.

Beurteilung

Es bestand nach dem Erkenntnisstand des Senats weder ein Anspruch auf vorläufige Anerkennung noch hinreichende Klarheit hinsichtlich der Voraussetzungen für eine endgültige Anerkennung. Eine vorläufige Anerkennung wäre möglich, wenn die Behörde die erforderlichen Voraussetzungen noch nicht, aber in Zukunft für gegeben hielte. An einer weiteren Beweisaufnahme sah er sich gehindert, weil er damit in unangemessener Weise in die Kompetenz der Verwaltung eingreifen und dieser vorgreifen würde.

Entscheidung

Der Beklagte wurde verurteilt, über den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.