Urteil: Details

Strafrecht

Amtshaftung

Luchs

VGH Mannheim

01.12.1997

5 S 2197/ 96; NuR 1998, 551

Sachverhalt

Der Kläger war eingetragener Verein, der sich mit der Wiedereinbürgerung ausgerotteter Tierarten beschäftigte. Er beantragte beim zuständigen Ministerium, der Wiedereinbürgerung von Luchsen im Schwarzwald im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprogramms zuzustimmen. Das Ministerium lehnte ab, weil das Projekt zahlreiche Probleme aufwarf.

Beurteilung

Gemäß § 28 Abs. 3 BJagdG bedürfe dieses Projekt, Luchse im Schwarzwald anzusiedeln, der Genehmigung der Behörde. Nach einem Gutachten war ein Schaden von jährlich 10.000 bis 30.000 DM dadurch zu erwarten, dass der Luchs Haustiere reiße. Möglicherweise stünden den Landwirten Ansprüche gegen die Behörde aus enteignendem Eingriff zu. Die nicht geklärte Entschädigungsfrage trug für sich schon die ablehnende Entscheidung der Behörde. Der Kläger selbst jedenfalls sehe sich nicht in der Lage, den anfallenden Schaden zu tragen.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen.