Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Rinder Tier Rinder Gericht VG Frankfurt Datum 01.03.2001 Aktenzeichen 1 G 429/01 (V); NJW 2001, 1295 Sachverhalt Die Antragsteller wollten verhindern, dass in Deutschland 400.000 Rinder allein aus Gründen der Marktstützung angekauft, getötet, zu Tiermehl verarbeitet und verbrannt werden. Beurteilung Den Antragstellern fehlte die erforderliche Antragsbefugnis. Die Antragsteller hielten selbst keine Rinder, so dass sie von der Maßnahme nicht betroffen waren. Das Protokoll für Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere zum Amsterdamer Vertrag war nicht inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, um im Einzelfall angewendet zu werden. Aus der Menschenwürde konnte kein Recht auf ethischen Tierschutz hergeleitet werden. Entscheidung Das VG hat den Antrag abgelehnt. Zurück zur Übersicht