Urteil: Details

Strafrecht

Rinder

Rinder

VG Frankfurt

01.03.2001

1 G 429/01 (V); NJW 2001, 1295

Sachverhalt

Die Antragsteller wollten verhindern, dass in Deutschland 400.000 Rinder allein aus Gründen der Marktstützung angekauft, getötet, zu Tiermehl verarbeitet und verbrannt werden.

Beurteilung

Den Antragstellern fehlte die erforderliche Antragsbefugnis. Die Antragsteller hielten selbst keine Rinder, so dass sie von der Maßnahme nicht betroffen waren. Das Protokoll für Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere zum Amsterdamer Vertrag war nicht inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, um im Einzelfall angewendet zu werden. Aus der Menschenwürde konnte kein Recht auf ethischen Tierschutz hergeleitet werden.

Entscheidung

Das VG hat den Antrag abgelehnt.