Urteil: Details

Strafrecht

Rinder

Rinder

BVerwG

24.02.2005

3 C 26.04; DÖV 2005, 705

Sachverhalt

Der Antragsteller wandte sich gegen die Kürzung des Beihilfesatzes für eine Sonderprämie für männliche Rinder. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass hinsichtlich eines der Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt waren.

Beurteilung

Der Antragsteller hatte eine Sonderprämie beantragt, obwohl er wusste oder wissen musste, dass hinsichtlich des fraglichen Tieres die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Der Beihilfesatz war zu kürzen, obwohl die Differenz zwischen der Zahl der angegebenen Tiere und der Zahl der bei der Kontrolle festgestellten Tiere nicht auf falschen Zahlen des Antragstellers, sondern darauf beruhte, dass hinsichtlich einzelner Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt waren.

Entscheidung

Der Antrag hatte keinen Erfolg.