Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht VGH Mannheim Datum 08.03.2005 Aktenzeichen 1 S 254/05; NuR 2006, 440 (VG Karlsruhe) Sachverhalt Der Antragsteller hielt sieben Pferde, denen er nicht die seitens sachkundiger Stellen für erforderlich erachtete medizinische Versorgung zukommen ließ. Es sind deshalb tierschutzrechtliche Anordnungen gegen ihn ergangen. Beurteilung Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit wiederholt diagnostizierten psychischen Erkrankungen des Antragstellers und auf Wahnvorstellungen hindeutenden Äußerungen in seinen Schriftsätzen wurden Zweifel an seiner passiven Handlungsfähigkeit aufgezeigt. Da die Frage, ob der Adressat der behördlichen Anordnung partiell geschäfts- und handlungsfähig war, nicht abschließend geklärt werden konnte, war bei der Frage der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes auch auf die materielle Beweislast abzustellen, die beim Adressaten lag, da dieser sich auf die (Ausnahme-) Situation berief. Entscheidung Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO war statthaft, jedoch nur teilweise begründet. Zurück zur Übersicht