Urteil: Details

Strafrecht

Pferde

Pferde

VGH Mannheim

08.03.2005

1 S 254/05; NuR 2006, 440 (VG Karlsruhe)

Sachverhalt

Der Antragsteller hielt sieben Pferde, denen er nicht die seitens sachkundiger Stellen für erforderlich erachtete medizinische Versorgung zukommen ließ. Es sind deshalb tierschutzrechtliche Anordnungen gegen ihn ergangen.

Beurteilung

Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit wiederholt diagnostizierten psychischen Erkrankungen des Antragstellers und auf Wahnvorstellungen hindeutenden Äußerungen in seinen Schriftsätzen wurden Zweifel an seiner passiven Handlungsfähigkeit aufgezeigt. Da die Frage, ob der Adressat der behördlichen Anordnung partiell geschäfts- und handlungsfähig war, nicht abschließend geklärt werden konnte, war bei der Frage der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes auch auf die materielle Beweislast abzustellen, die beim Adressaten lag, da dieser sich auf die (Ausnahme-) Situation berief.

Entscheidung

Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO war statthaft, jedoch nur teilweise begründet.