Urteil: Details

Strafrecht

Schafe / Ziegen

Schafe

VGH Mannheim

17.03.2005

1 S 381/05; NuR 2006, 441 (VG Freiburg)

Sachverhalt

Der Antragsteller hielt Schafe, bei denen amtstierärztlich ein totaler Verlust des Körperfetts, ein Zustand totaler Erschöpfung und allgemeine Anämie festgestellt wurde. Eines der Tiere war verendet. Der Antragsteller wandte sich gegen die Anordnung der Auflösung des Schafbestandes, ein Haltungsverbot sowie die Androhung der Ersatzvornahme.

Beurteilung

Sowohl das Verbot der Schafhaltung als auch das Gebot, den Schafbestand aufzulösen, waren nicht zu beanstanden. Das Auflösungsgebot konnte jedoch nicht im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden, weil die dazu erforderliche Verfügungsbefugnis Voraussetzung, nicht Wirkung der Ersatzvornahme war. Die Veräußerung setzte also einen Eigentum übertragenden Verwaltungsakt voraus.

Entscheidung

Es wurde kein von der Ansicht des VG abweichender vorläufiger Rechtsschutz gewährt.