Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Amtshaftung Tier Polizeihund Gericht OLG Düsseldorf Datum 21.07.1994 Aktenzeichen 18 U 25/94; NJW-RR 1995, 661 Sachverhalt Der Kläger wurde unmittelbar nach dem Ende eines Fußballspiels der Bundesliga von einem Polizeihund gebissen. Er hatte sich nach dem Spiel dem plötzlichen Lauf einer Gruppe von Fans angeschlossen, deren Zusammenstoß mit Fans der anderen Mannschaft durch den Polizeieinsatz verhindert werden sollte. Das LG gab der Amtshaftungsklage statt. Beurteilung Die gemäß dem Hundetraining erwünschte Reaktion eines Polizeihundes, einen nicht mehr fliehenden Täter nur zu „verbellen“, zeigte der Hund nicht. Es handelte sich um ein sehr aktives Tier, bei dem die Gefahr bestand, dass er beim Einsatz in größeren Menschenmengen schnell zubiss. Hiergegen hätte der Hundeführer Vorsorge treffen müssen, etwa durch Anlegen eines Maulkorbes oder eine noch kürzere Führung der Leine. Der Kläger musste jedoch in der gegebenen Situation mit einem entsprechenden Polizeieinsatz rechnen, so dass seine Teilnahme an dem Lauf als überwiegendes Mitverschulden zu 2/3 gewertet werden musste. Entscheidung Die Berufung des beklagten Landes hatte teilweise Erfolg. Zurück zur Übersicht