Urteil: Details

Öffentliches Recht

Amtshaftung

Polizeihund

OLG Düsseldorf

21.07.1994

18 U 25/94; NJW-RR 1995, 661

Sachverhalt

Der Kläger wurde unmittelbar nach dem Ende eines Fußballspiels der Bundesliga von einem Polizeihund gebissen. Er hatte sich nach dem Spiel dem plötzlichen Lauf einer Gruppe von Fans angeschlossen, deren Zusammenstoß mit Fans der anderen Mannschaft durch den Polizeieinsatz verhindert werden sollte. Das LG gab der Amtshaftungsklage statt.

Beurteilung

Die gemäß dem Hundetraining erwünschte Reaktion eines Polizeihundes, einen nicht mehr fliehenden Täter nur zu „verbellen“, zeigte der Hund nicht. Es handelte sich um ein sehr aktives Tier, bei dem die Gefahr bestand, dass er beim Einsatz in größeren Menschenmengen schnell zubiss. Hiergegen hätte der Hundeführer Vorsorge treffen müssen, etwa durch Anlegen eines Maulkorbes oder eine noch kürzere Führung der Leine. Der Kläger musste jedoch in der gegebenen Situation mit einem entsprechenden Polizeieinsatz rechnen, so dass seine Teilnahme an dem Lauf als überwiegendes Mitverschulden zu 2/3 gewertet werden musste.

Entscheidung

Die Berufung des beklagten Landes hatte teilweise Erfolg.