Urteil: Details

Öffentliches Recht

Amtshaftung

Dackel

OLG Hamm

14.03.1995

27 U 218/94; NJW-RR 1997, 467

Sachverhalt

Der Kläger verlangte von dem beklagten Landzusteller der Post Ersatz für tierärztliche Behandlungen seines Dackels. Als der Beklagte den Hofraum des Hauses, in dem der Kläger wohnte, betrat, um den dortigen Briefkasten zu erreichen, wurde er von dessen Dackel angefallen und durch Bisse verletzt. Der Beklagte hatte nach dem Hund getreten und schließlich mit einem Birkenknüppel auf den Hund eingeschlagen. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Der Hund hatte sich durch das Signal der Ehefrau des Klägers nicht zurückrufen lassen. Flucht war aufgrund des Verfolgungstriebes des Hundes nicht geeignet. Die Angriffe und Bisse durfte der Beklagte, insbesondere nachdem Schläge mit Poststücken und Tritte erfolglos waren, mit dem Birkenast abwehren.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg.