Urteil: Details

Öffentliches Recht

Amtshaftung

Biber

LG Hanau/ Main

12.03.1998

7 O 1549/97; NuR 1998, 680

Sachverhalt

Dem Kläger fiel am frühen Morgen bei einer Fahrt auf der Landstraße im Spessart völlig überraschend und unvorhersehbar ein Baum vor sein Fahrzeug, das dadurch erheblich beschädigt wurde. Der Baum war durch Biberfraß zum Einsturz gekommen. Im genannten Gebiet hatte das beklagte Land vor Jahren zum Zwecke der Wiederansiedlung Biber ausgesetzt. Die Population der Tiere nahm daraufhin stark zu. Das Land führte regelmäßig Sicherheitskontrollen durch, wobei feststellbare gefährliche Situationen beseitigt würden.

Beurteilung

Die dortige Umgebung war einigermaßen naturgemäß intakt, und in früheren Zeiten war hier eine nennenswerte Biberpopulation ansässig, welche später ausgestorben sei. Aus ökologischen Gründen war die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu begrüßen. Die Unannehmlichkeiten durch das natürliche Verhalten von Bibern waren von jedem Bürger hinzunehmen. Durch nahezu tägliche Kontrollfahrten hat das Land seine Kontrollpflichten erfüllt, was jedoch nicht jegliches Risiko ausschließen konnte.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen.