Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Amtshaftung Tier Wild Gericht BGH Datum 20.01.2000 Aktenzeichen III ZR 110/99; ÖV 2000, 556; NuR 2000, 596 Sachverhalt Eine Jagdgenossenschaft verlangte von der Deutschen Bahn AG Entschädigung im Hinblick darauf, dass ihr gemeinschaftlicher Jagdbezirk von einer Bahnstrecke durchschnitten wurde. Die Einwendungen des Klägers im Planfeststellungsverfahren wegen der drohenden Beeinträchtigung der Jagd wurden mit dem Hinweis auf das Entschädigungsverfahren erledigt. Beurteilung Ein Enteignungsentschädigungsverfahren der Enteignungsbehörde war keine Sachurteilsvoraussetzung für den Entschädigungsprozess. Das Jagdrecht stand als untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbundenes Recht dem Grundeigentümer zu. Der Kläger war zudem jagdausübungsberechtigt gem. §§ 3 Abs. 3, 7 Abs. 4 S. 1 BJagdG. Er war somit entschädigungsberechtigt. Entscheidung Die Sache wurde vom BGH zurückverwiesen. Zurück zur Übersicht