Urteil: Details

Öffentliches Recht

Steuern und Abgaben

Jagdsteuer

VGH Kassel

10.08.2006

5 ZU 3280/05; NVwZ-RR 2007, 199

Sachverhalt

Der Kläger wendet sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, welches die Erhebung einer Jagdsteuer bestätigte.

Beurteilung

Die Ermächtigung von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erhebung einer Jagdsteuer wird nicht durch die Staatszielbestimmung „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ des Art. 20a GG beschränkt. Denn durch die mit der Jagd verbundenen Pflicht zur Hege wird die Jagd im Kern nicht gemeinnützig. Vielmehr dient die Jagd weiterhin der Verwirklichung von Eigeninteressen, mithin der Befriedigung eines besonderen persönlichen Lebensbedarfes unter Einsatz von Einkommen und Vermögen, die die Steuererhebung rechtfertigt.

Entscheidung

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.