Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierseuchen Tier Rinder (Eng-lish Longhorn) Gericht OVG Münster Datum 30.04.2001 Aktenzeichen 13 B 566/01; NVwZ 2001, 1427 Sachverhalt Die Antragsteller beantragten eine einstweilige Anordnung, um eine Ausnahme vom Impfverbot gegen die Maul- und Klauenseuche zu erhalten. Die Tiere stellten nach dem Vortag der Antragsteller den einzigen Herdbuchbestand der Rasse English Longhorn außerhalb des Vereinigten Königreiches und ca. 50% der gesamten Genreserve dieser Rinderrasse außerhalb des Vereinigten Königreiches dar. Das VG lehnte den Antrag ab. Beurteilung Die Antragsteller waren nicht zuvor durch einen eindeutigen bescheidungsfähigen Antrag an die zuständige Behörde herangetreten. Ein Telefonat mit dem zuständigen Referenten des Ministeriums und die eidesstattliche Versicherung, abschlägig beschieden worden zu sein, war nicht ausreichend, zumal die Versicherung nicht darauf schließen ließ, dass auf die genannten besonderen Umstände des Einzelfalles hingewiesen worden war. Entscheidung Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht