Urteil: Details

Öffentliches Recht

Veterinärrecht

Kleintiere

BVerfG

09.02.2005

1 BvR 2751/04; NVwZ 2005, 683, NJW 2005, 2140

Sachverhalt

Die beiden Beschwerdeführerinnen waren Tierärztinnen, die ihre tierärztliche Gemeinschaftspraxis unter der Bezeichnung „Zentrum für Kleintiermedizin“ führten. Sie wurden hierfür vom Tierärztlichen Berufsgericht mit einem Verweis belegt. Der Gerichtshof für Heilberufe wies ihre Beschwerde zurück.

Beurteilung

Es begegnete erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, Tierärzte wegen des Berufsvergehens der irreführenden und berufswidrigen Werbung deshalb zu belangen, weil sie ihre Tierarztpraxis unter der Bezeichnung „Zentrum für Kleintiermedizin“ betrieben. Ein schwerer Nachteil war nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerinnen jedoch derzeit nicht erkennbar.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.