Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Pferde

VGH Mannheim

03.11.1994

8 S 976/94; NuR 1995, 355

Sachverhalt

Der Kläger betrieb im Außenbereich eine Pferdezucht auf überwiegend hinzugepachteten Futterflächen. Er erstrebte eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Reit- und Bewegungshalle. Antrag und Klage blieben erfolglos.

Beurteilung

§ 35 Abs.1 S.1 BauGB. Regelmäßig genügte eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremdem Grund und Boden verwirklicht wurde, nicht für eine Privilegierung, da dem Landwirt die Flächen nur schuldrechtlich, nicht aber mit sachenrechtlicher Dauerhaftigkeit zur Verfügung standen.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg.