Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Schafe Gericht VGH Kassel Datum 05.12.1994 Aktenzeichen 4 TH 2156/94; NuR 1995, 296 Sachverhalt Der Antragsteller wurde aufgefordert, die Knotengitter-Umzäunung seiner im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Grundstücke zu entfernen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde aufgehoben. Beurteilung Die Errichtung baulicher Anlagen zählte nicht zur genehmigungsfreien täglichen Wirtschaftsweise eines Landwirtes. Der Antragsteller betrieb die Schafhaltung nicht unter erwerbswirtschaftlichen Gesichtspunkten, so dass es sich auch nicht um ordnungsgemäße Landwirtschaft handelte. Entscheidung Die Beschwerde des Antragsgegners hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht