Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Rinder

VGH München

03.01.1995

2 B 91.2878; NuR 1995, 364

Sachverhalt

Die Kläger hatten einen positiven Bauvorbescheid für vier Doppelhäuser erhalten. Auf dem betreffenden Grundstück befand sich zuvor ein landwirtschaftliches Gehöft. Auf Widerspruch der umliegend angesiedelten Landwirte wurde die positive Bescheidung aufgehoben.

Beurteilung

Der Schutz des Wohnens war in dem Dorfgebiet geringer als in Wohngebieten. Die Emissionen aus Rinderställen konnten auch nicht bei einem festen Umrechnungsfaktor aus den Emissionen bei Schweinegroßvieheinheiten errechnet werden. Zu Lasten der Kläger fiel schutzmindernd ins Gewicht, dass sie ihre Häuser in Kenntnis möglicher Vorbelastungen durch die seit langem bestehenden Betriebe errichteten.

Entscheidung

Die Berufung war erfolgreich.