Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Puten Gericht OVG Lüneburg Datum 19.01.1995 Aktenzeichen 1 L 166/90; NuR 1996, 42 Sachverhalt Die Klägerin wandte sich gegen die Baugenehmigung von Putenaufzucht- und -mastställen auf dem benachbarten Grundstück in ca. 300 m Entfernung. Die Klage blieb beim VG ohne Erfolg. Beurteilung Die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Geflügelmast erforderliche Größenordnung wurde durch die fragliche Anlage nicht erreicht. Die zu erwartenden Immissionen waren nach Art, Ausmaß oder Dauer nicht geeignet, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen. Entscheidung Die Klage blieb auch vor dem OVG ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht