Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Puten

OVG Lüneburg

19.01.1995

1 L 166/90; NuR 1996, 42

Sachverhalt

Die Klägerin wandte sich gegen die Baugenehmigung von Putenaufzucht- und -mastställen auf dem benachbarten Grundstück in ca. 300 m Entfernung. Die Klage blieb beim VG ohne Erfolg.

Beurteilung

Die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Geflügelmast erforderliche Größenordnung wurde durch die fragliche Anlage nicht erreicht. Die zu erwartenden Immissionen waren nach Art, Ausmaß oder Dauer nicht geeignet, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen.

Entscheidung

Die Klage blieb auch vor dem OVG ohne Erfolg.