Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Fische Gericht BVerwG Datum 19.09.1995 Aktenzeichen 4 B 208/95; NuR 1996, 200 Sachverhalt Der Kläger begehrte Feststellung, dass der von ihm aus Liebhaberei angelegte Fischteich im Außenbereich privilegiert zulässig war, da er zu einem Biotop entwickelt werden sollte. Beurteilung Der Außenbereich diente dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur. Auch nach dem Ausbau zum Biotop diente der Teich in erster Linie den individuellen Freizeitwünschen des Klägers und war somit im Außenbereich nicht privilegiert. Entscheidung Die Feststellungsklage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht