Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Fasane, Rebhühner Gericht VG Göttingen Datum 01.02.1996 Aktenzeichen 4 A 4447/94; NuR 1996, 427 Sachverhalt Auf dem Gelände eines stahlverarbeitenden Betriebes in einem Industriegebiet hielt die Klägerin Fasane und Rebhühner in einer Voliere. Die Tiere wurden jeweils nach kurzer Zeit in den eigenen Jagdrevieren der Klägerin bzw. ihres Geschäftsführers ausgewildert. Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für die Voliere wurde ihr versagt. Beurteilung Die Voliere widersprach den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Sie ordnete sich weder in ihrer Funktion noch in ihrem räumlich- gegenständlichen Erscheinungsbild der Stahlverarbeitung als primärer Nutzung des Grundstücks zu oder unter. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht