Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Fasane, Rebhühner

VG Göttingen

01.02.1996

4 A 4447/94; NuR 1996, 427

Sachverhalt

Auf dem Gelände eines stahlverarbeitenden Betriebes in einem Industriegebiet hielt die Klägerin Fasane und Rebhühner in einer Voliere. Die Tiere wurden jeweils nach kurzer Zeit in den eigenen Jagdrevieren der Klägerin bzw. ihres Geschäftsführers ausgewildert. Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für die Voliere wurde ihr versagt.

Beurteilung

Die Voliere widersprach den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Sie ordnete sich weder in ihrer Funktion noch in ihrem räumlich- gegenständlichen Erscheinungsbild der Stahlverarbeitung als primärer Nutzung des Grundstücks zu oder unter.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.