Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Milchkühe

VGH Mannheim

26.03.1997

8 S 411/97; AgrarR 1999, 62

Sachverhalt

Die Klägerin sowie der Beigeladene waren Eigentümer von mit Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Nachbargrundstücken im Außenbereich. Dem Beigeladenen wurde auf Antrag der Anbau eines Liegestalles für seine Milchkühe sowie eines Melkstandes genehmigt. Einwendungen und Widerspruch der Klägerin waren erfolglos, da die Immissionslage durch die Bauten nicht verschlechtert würde. Das VG hat die Genehmigung aufgehoben. Der Beigeladene hat sein Vorhaben inzwischen insoweit geändert, dass im abstandsrelevanten Bereich keine Änderungen mehr vorgesehen waren.

Beurteilung

Für die Feststellung der Unzumutbarkeit der Immissionen des Rinderstalles für das in der Nähe des Stalles gelegene Wohnhaus der Klägerin war auch die eigene Tierhaltung auf dem Grundstück des in diesem Wohnhaus lebenden Landwirts zu berücksichtigen. Die zu erwartenden Geruchsbelästigungen mussten in der landwirtschaftlich geprägten Umgebung, in der sich der Stall befand, von den Klägern hingenommen werden, zumal diese selbst Landwirte waren und auf ihrem Grundstück ebenfalls Rinder in beträchtlicher Menge hielten.

Entscheidung

Die Berufung des beklagten Landes war erfolgreich.