Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Junghennen

VGH Mannheim

20.05.1999

8 S 2652/98; NuR 2000, 220

Sachverhalt

Die Antragsteller betrieben eine immissionsschutzrechtliche genehmigte Junghennenaufzucht. Sie wandten sich gegen einen Bebauungsplan, der im Wesentlichen die Umsiedlung eines Industriegebietes beabsichtigte und der die Errichtung von Lagerplätzen, Lagerhäusern, Betriebstankstellen, Stellplätzen und Garagen ermöglichte.

Beurteilung

Aufgrund der Art der in der Nachbarschaft zulässigen Bauten brauchte die Antragsgegnerin bei ihrer Abwägung nicht davon auszugehen, dass die Antragstellerin ernst zu nehmenden Abwehransprüchen eines im geplanten Industriegebiet tätigen Betriebs ausgesetzt sein werde.

Entscheidung

Der Normenkontrollantrag hatte keinen Erfolg.